Die proTime Personal GmbH überlässt Arbeitnehmer in kaufmännischen Berufen, Facharbeiter aus Industrie und Handwerk sowie gewerbliche Hilfskräfte an Unternehmen. Die dafür erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wurde uns von der Agentur für Arbeit erteilt. Unsere Mitgliedschaft im Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) und die damit verbundene Umsetzung des geltenden Tarifvertrags bedeutet für unsere Mitarbeiter und Kunden die Sicherstellung arbeits- und sozialrechtlicher Standards. Neben unserem Kerngeschäft, der Zeitarbeit, zählt auch die direkte Personalvermittlung zu unserem Portfolio.
Als unabhängiges Unternehmen ist das unbürokratische, direkte und faire Handeln unsere Stärke – individuelle Lösungen für jeden Kunden und Mitarbeiter unser Ziel. Unser versiertes Team mit langjährigen Erfahrungen – teils über 20 Jahre – in der Zeitarbeit und im HR-Bereich unterstützt Sie zuverlässig, professionell und schnell.
Die Zufriedenheit sowie das Vertrauen unserer Kunden und Mitarbeiter stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit.
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